Kampf gegen rechte Hetze lohnt sich – Weichreite TV knickt vor Gericht ein

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Leipzig, 24.10.2024 – Das Anwält*innenkollektiv obsiegte am gestrigen Tage vor der 8. Zivilkammer des Landgericht Leipzig im Unterlassungsprozess gegen den rechtsextremen „Medienaktivisten“ Sebastian „Weichreite TV“ Weber aus Zwenkau. Um einer rechtlichen Würdigung durch das Gericht zu entgehen, wählte der vermeintliche Journalist den Weg des geringsten Widerstandes, ein Anerkenntnis.

Aus dem Urteil:
„Der Antragsgegner wird verurteilt,

[… (1 Video- und 2 -Sequenzen Anm.d.Red.)… ]

zu löschen und künftig weder Dritten oder anderweitig der Öffentlichkeit in Gänze oder in Teilen zugänglich zu machen."

LANDGERICHT LEIPZIG, URTEIL VOM 24.10.2024
AZ.: EV 08 O 2423/24

Der Streamer Weichreite veröffentlichte bereits mehrfach im Rahmen seiner leidigen „Berichterstattung“ von linken Demonstrationen Portraitaufnahmen einzelner Teilnehmer ohne deren Zustimmung, immer wieder auch von unserem Mandanten. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Aufnahme von der „Hand in Hand“ Demonstration am 25.08.2024 in Leipzig. Trotz deutlicher Aufforderung des Mandanten, das Filmen seines Gesichts zu unterlassen, fertigte der vermeintliche Journalist ohne bundeseinheitlichen Presseausweis, Sebastian Weber, Portraitaufnahmen und veröffentlichte diese in unterschiedlicher Form auf mindestens einem seiner Kanäle.

Neben der Veröffentlichung eines vollständigen Videomitschnitts der Veranstaltung (über vier Stunden) und eines kürzeren Zusammenschnitts, welche beide die Portraitierungssequenz unseres Mandanten enthielten, stellte Weber zusätzlich ein Kurzvideo ausschließlich mit genannter Sequenz online. Gerade in der von Weber moderierten Kommentarsektion unter Letzterem versammelten sich meist anonyme Rassist*innen, Rechtsextremist*innen und „bekennende“ Nationalsozialist*innen, um dort ihren menschenverachtenden Dreck über unseren Mandanten und Menschen wie ihn zu entleeren, und all das unter den Augen und mit Billigung des nicht einschreitenden „Journalisten“. Darüber hinaus kommt hinzu, das „Weichreite“ zumindest billigend in Kauf nahm, dass unser Mandant erneut Ziel widerlicher Übergriffe aus dem rechtsextremen, völkischen Spektrum wird. Auch dieser Umstand ist beim „Superstreamer“ nicht neu.

Wir beantragten deshalb bei Gericht, dem engagierten Mitglied der hierzulande als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Alternative für Deutschland, Sebastian Weber, aufzuerlegen, die Sequenzen mit den Portraitaufnahmen unseres Mandanten aus seinen Veröffentlichungen zu entfernen. Ein zunächst auf Entfernung der Hasskommentare gerichteter Antrag wurde zwischenzeitlich zurückgenommen, da hier eine Spezifizierung der nicht enden wollenden Beleidigungen und Bedrohungen in vollstreckbarer Form nicht mehr zu leisten war. Zudem stellte sich auch heraus, dass zumindest mit der Löschung des Kurzvideos sämtliche darunter geschmierten Hasskommentare gelöscht werden.

Ich möchte Betroffene solcher Potraitierungen ermutigen, mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vorzugehen und so rechtsextremen Medienaktivist*innen die Grenzen aufzuzeigen. Niemand soll glauben, dass eine Missachtung der Persönlichkeitsrechte anderer ungeahndet bleiben muss.“

~ Rechtsanwältin Christiane Götschel

Der reichweitende Weber gefährdet durch seine Veröffentlichungen nicht nur regelmäßig Menschen, sondern sorgt durch seine Arbeit als rechter Medienaktivist, unter dem Deckmantel des Journalismus, ganz bewusst dafür, dass rassistische Ressentiments und menschenfeindliche Aussagen wieder salonfähig werden.

Dies aufzuzeigen und dagegen vorzugehen ist das Anliegen mutiger Antifaschisten, welche wir hier im Kollektiv in allen gesellschaftlichen Schichten sehen.

Bei Rückfragen und Interview-Anfragen erreichen Sie Frau Rechtsanwältin Götschel unter:

Presse@anwaelt-innenkollektiv.de

0341 / 24870176

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