Pressemitteilung Anwält*innenkollektiv Süd
Am gestrigen Tag fand vor dem Amtsgericht Pirna ein Unterlassungsverfahren gegen Andreas W., dem Kreisvorstand der AfD im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, statt.
Der Beklagte hatte auf seiner Facebook-Seite den Kläger, Paul Löser, Kandidat der Grünen für die LTW Sachsen 2024 und Stadtrat v. Sebnitz, als Grünfaschist bezeichnet, vorgeworfen sein Grundstück unrechtmäßig betreten zu haben und ihm unterstellt Wahlkampfmaterialien der AfD zu zerstören.
Das Amtsgericht Pirna hat in seinem Urteil von gestern klargestellt, dass Andreas W. Sowohl die Unterstellung der Sachbeschädigung zu Unterlassen hat, als auch die Bezeichnung des Grünen (und anderer Grünenmitglieder*innen) als „Faschisten“ oder Grünfaschisten.
Aus dem Urteil:
„Der Verfügungsbeklagte [Andreas W.] wird verurteilt, es zu unterlassen, zu behaupten oder sinngemäß zu behaupten oder zu verbreiten, dass der Verfügungskläger [Paul Löser] ein „Grünfaschist“ sei und Wahlplakate oder Wahlkampfmaterialien der AfD beschädigt oder zerstört oder sonst unkenntlich gemacht habe und unrechtmäßig das Grundstück des Verfügungsbeklagten betreten habe.“
Das Gericht stellt im weiteren Text des Urteils auch noch einmal klar, dass es sich bei den Behauptungen des Mitglieds der gesichert rechtsextremen Partei um „unwahre Tatsachenbehauptungen“ handelt und sich schon allein deshalb der Anspruch der einstweiligen Verfügung ergibt.
Nicht zum ersten Mal stellt ein bundesdeutsches Gericht fest, dass die Bezeichnung von Mitglieder*innen der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN als „Faschisten“ oder „Grünfaschisten“ unzulässig ist. Erst am 30. Mai 2024 hat das Amtsgericht Leipzig den Medienaktivisten und Mitglied der AfD Sebastian „WeichreiteTV“ Weber zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt. Er hatte ehemals Stadtrat und Grünen-Mitglied Jürgen K. als Faschist bezeichnet.
„Gerade jetzt ist es notwendig, dass dem Framing der AfD, Demokrat*innen als Faschist*innen zu bezeichnen auch mit rechtsstaatlichen Mitteln entgegengetreten wird!“ – Christiane Götschel, Rechtsanwältin
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