Pressemitteilung zum Beschluss des Selbstbestimmungsgesetzes
ZUR SOFORTIGEN VERÖFFENTLICHUNG
Leipzig, 12.04.2024 – Noch immer ist Diskriminierung in unserer Gessellschaft und in unserem Land nicht besiegt. Noch immer sind transfeindliche und sexistische Ressentiments ein großer Bestandteil öffentlicher Debatten und des gesellschaftlichen Diskurses.
Ein so großer Bestandteil, dass selbst die deutsche Gesetzgebung bis zum heutigen Tag, trotz mehrfacher Aufforderungen durch das Bundesverfassungsgericht, kein adäquates Gesetzzu verabschieden in der Lage war, das die Liberalisierung der Rechte von transidenten und intersexuellen Menschen herbeiführt. Natürlich richten wir aus diesem Grund heute ein besonderes Augenmerk auf die Abstimmung zum Selbstbestimmungsgesetz im Bundestag und hoffen, dass mit diesem Gesetz nun die institutionelle Diskriminierung über einen falschen Geschlechtseintrag und Namen ein Ende findet.
“Das Selbstbestimmungsgesetz kann nur ein erster Schritt auf dem Weg zur unumschränkten Anerkennung der Würde transidenter und intersexueller Menschen sein.”
- Christiane Götschel, Rechtsanwältin
Das Anwält*innenkollektiv Süd und Christiane Götschel, als einzig bekannte transidente Anwältin in Leipzig, sehen das nun beschlossene Gesetz als einen Schritt in die richtige Richtung und eine Chance das Leben transidenter und intersexueller Personen diskriminierungsärmer zu gestalten. Es kann aber nicht als finale Gesetzgebung angesehen werden, um die Wahrung der Persönlichkeitsrechte dieser Personengruppen zu gewährleisten.
Transidente und intersexuelle Personen müssen sich nun nicht mehr den psychischen Qualen zweier Gutachten unterziehen, die nach mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bisher ihre Menschenwürde verletzten. Für die Änderung des Geschlechtseintrages ist kein Gerichtsverfahren mehr notwendig, was den Betroffenen künftig vierstellige Euro-Beträge, sowie ein ihre Menschenwürde verletzendes, diskriminierendes Verfahren erspart.
Das Selbstbestimmungsgesetz wird Trans- und Intersexuellen Personen die Möglichkeit geben, endlich ihren Geschlechtseintrag und Ihren Namen unbürokratisch und ohne hohen Kosten- und Zeitaufwand ändern lassen zu können. Endlich ist es ihnen möglich, ohne Umwege und lange, diskriminierende Verfahren sie selbst zu sein.
Auch das im Gesetz enthaltene Offenbarungsverbot ist als wichtiger Schritt zum Schutz von trans- und intersexuellen Personen vor “Deadnaming” und dessen traumatisierende Wirkung anzusehen.
„Das neue Selbstbestimmungsgesetz markiert einen historischen Schritt nach vorn für die Würde und die Rechte aller Menschen vor allem für Trans- sowie Inter- und nicht binäre Personen.
Es bestärkt jeden betroffenen Menschen in der Freiheit, seine Identität selbstbestimmt und ohne bürokratische Hürden zu leben. Das ist ein Sieg für die Vielfalt und ein leuchtendes Beispiel für Fortschritt in unserer Gesellschaft.“
- Ari Gutowsky, Transperson, CSD Leipzig
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