Bei der Polizei piept es.

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Schuld soll ein leipziger Aktivist sein

Leipzig, 14. März 2024 – Am 14. März wurde vor dem Amtsgericht Leipzig ein Verfahren gegen einen linken Aktivisten verhandelt. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung und tätlicher Angriff auf zwei Polizeibeamte.

Auf den sogenannten „Montagsdemonstrationen“, der verschwörungsideologischen Szene Leipzigs trat der Mandant des Anwält*innenkollektivs Süd in der Vergangenheit als Anmelder von Gegendemonstration sowie spontaner Sitzversammlungen auf.

Die Beamten gaben an durch das Fiepen, das bei der Rückkopplung eines Megafons des Mandanten entstand, einen Tinnitus und ein Knalltrauma erlitten zu haben.

Und sie gehen noch weiter: Schuld sein soll der Beschuldigte, der die Rückkopplung absichtlich herbeigeführt haben soll. Die Staatsanwaltschaft konnte die Tatvorwürfe aufgrund mangelhafter Beweisführung nicht nachweisen.

Rechtsanwältin Christiane Götschel fasst das Verfahren in ihrem Abschlussplädoyer folgender Maßen zusammen:

Dieses Verfahren ist absurd und dient einzig und allein der Diffamierung meines Mandanten“, Christine Götschel, Verteidigerin

Das Anwält*innenkollektiv Süd betrachtet diesen Prozess als einen weiteren Versuch der Staatsanwaltschaft Leipzig linken Aktivismus zu kriminalisieren und blickt mit einem besorgten Blick auf die zunehmende Kriminalisierung linkspolitischer Akteure. Dieses Verfahren steht exemplarisch für die generelle Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen Linke. Die mangelhafte Beweisführung der Staatsanwaltschaft führte schlussendlich zur Einstellung des Verfahrens.

Es ist offensichtlich, dass die Staatsanwaltschaft eine Agenda verfolgt, die darauf abzielt, Linke zu belasten und sie dazu zu bringen, nicht mehr auf die Straße zu gehen“, Christiane Götschel, Verteidigerin

In ihrem Schlussplädoyer verdeutlichte die Verteidigerin, Frau Rechtsanwältin Christiane Götschel, dass dieses Verfahren nicht nur juristisch, sondern vor allem politisch motiviert ist.

Sie prangerte insbesondere die Arbeitsweise der „Soko Linx“ und der Staatsanwaltschaft an und warf ihr vor, den erzieherischen Ansatz des Jugendgerichtsgesetzes bewusst zu ignorieren.

Es scheint, dass die Staatsanwaltschaft darauf abzielt, linken Aktivismus im Keim zu ersticken und präventiv zu kriminalisieren. Die Justiz muss sich den Vorwurf gefallen lassen, auf dem rechten Auge blind zu sein“, Christiane Götschel, Verteidigerin

Ich wünsche mir, dass die Staatsanwaltschaft den gleichen Ermittlungseifer in Verfahren gegen Polizeibeamt*innen an den Tag legt!”, Christiane Götschel, Verteidigerin.

Abschließend betonte Götschel, dass sich ihr Mandant auch weiterhin sozial engagieren wird und sich Nazis in den Weg stellen wird, mehr als alle im Gerichtssaal es je tun werden„.

Die Verteidigung appellierte an die Justiz, zukünftig von politisch motivierten Verfahren abzusehen. Stattdessen verwies sie auf die Möglichkeit sich auf die wirklichen gesellschaftlichen Probleme zu konzentrieren. Hierbei wurde explizit der Oberstaatsanwalt Schulz erwähnt, dessen ganz persönliche Agenda es zu sein scheint, gegen Antifaschist*innen vorzugehen, wie zuletzt das Vorgehen des ihm unterstellten Referat 6 der Staatsanwaltschaft bewies.

So ist auch das vorgehen der Staatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen rund um den „Tag X“ in Leipzig Bundesweit auf scharfe Kritik gestoßen.

Bei Rückfragen und Interview-Anfragen erreichen Sie Frau Rechtsanwältin Christiane Götschel und ihren Mandanten unter ihrer Kanzleiadresse:

Anwält*innenkollektiv Süd

Lößniger Straße 50

04275 Leipzig

Tel.: 0341 24870176

E-Mail: presse@anwaelt-innenkollektiv.de

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